Buchungskalender
 
 

Allgemeine Mietbedingungen Voyager For2 (führerscheinpflichtig)

Stand: September 2023

1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung des Restbetrages

Die Reservierung kommt zustande mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung per Mail und der Anzahlung von 40%. Der Chartervertrag muss unterschrieben, innerhalb von 10 Tagen an die Woterfitz GmbH gesendet werden. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Bootsübernahme, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Evtl. Bankkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Im Charterpreis enthalten sind folgende Kosten: Endreinigung
Das Boot muss vollgetankt zurückgegeben werden.

2. Eignung, Übernahme, Führung des Bootes

Der Schiffsführer muss volljährig sein und ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. Woterfitz behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Schiffsführer ihrer Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Miete unter Ausschluss anderer Entschädigungen zurückgezahlt. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars) und nachdem er die Einweisung in die Schifffahrt und Handhabung des Bootes erhalten hat. Der Schiffsführer ist gehalten, die Vorschriften der Binnenschiffahrtstraßenordnung einzuhalten. Bei Dunkelheit ist es verboten zu fahren. Bei hohen Windstärken und in ungeschützten Revieren mit hohen Wellen ist besondere Vorsicht geboten, es wird vom Auslaufen abgeraten.

3. Unfälle

Sofern ein Unfall auf Grund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird, können gegenüber Woterfitz keine Reklamationen erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügten Schaden unverzüglich Woterfitz zu melden. Die Gesellschaft wird dann die erforderlichen Schritte unternehmen. Der Mieter darf ohne Einverständnis von Woterfitz auf keinen Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden, die nicht von Woterfitz zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Falle von Fahrtunterbrechungen aus.

4. Ausstattung des Bootes, Verlust persönlicher Sachen

Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung anzuzeigen und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden. Woterfitz haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters und der übrigen Personen, weder an Bord, noch an der von Woterfitz betreuten Basis.

5. Kaution

Für das Boot wird eine Kaution von 700€ erhoben, die vorab per Kredit-/EC-Karte oder per Überweisung zu hinterlegen ist. Die Kaution deckt die Selbstbeteiligung der Versicherungssumme im Schadensfall.

6. Pannen, Havarien, Unfälle

Dem Mieter steht ein Pannenservice zur Verfügung, der so schnell wie möglich, je nach Verfügbarkeit von Personal und Material und während der Geschäftszeiten von 8.00 - 18.00 Uhr auf Telefonanruf handelt. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot sowie Bergungskosten einzubehalten. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die auf Grund von Havarien oder Unfall während der Mietzeit eintreten, berechtigen auch nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.

7. Versicherungen

Im Mietpreis sind Haftung gegenüber Dritten sowie die Versicherung des Bootes enthalten. Die Kaution deckt den Selbstbehalt der Versicherungssumme im Schadensfall. Die Mieter selbst und ihr persönlicher Besitz sind nicht versichert. Der Mieter und seine Mannschaft tragen während der Mietzeit das gleiche Risiko wie der Eigner.

8. Stornierungsgebühren

Wenn Sie Ihre Buchung stornieren müssen, werden folgende Gebühren erhoben: mehr als 6 Wochen vor Übernahme: 75,- € Bearbeitungsgebühren, 4-6 Wochen vor Übernahme: 20% des Mietpreises, weniger als 4 Wochen vor Übernahme: 100% des Mietpreises. Wenn das Boot für den Zeitraum weitervermietet werden kann, wird Ihnen der Mietpreis für den das Boot weitervermietet wurde, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 75,- € erstattet.

9. Unverfügbarkeit

Wenn in Folge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse Woterfitz das von Ihnen gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen kann, werden wir alles Erforderliche unternehmen, um Ihnen ein Boot mit gleichwertigem Komfort und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet.

10. Unterbrechung, Fahrteinschränkung, höhere Gewalt

Woterfitz haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die auf Grund höherer Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik) oder auf Grund administeriell bedingter Maßnahmen. Im Falle einer Stornierung vor Antritt der Reise wird Ihnen die Hälfte des Mietpreises erstattet, die andere Hälfte auf eine Reise im gleichen Jahr angerechnet.  Im Falle höherer Gewalt behält sich Woterfitz das Recht vor, die Übernahme oder Abgabe des Bootes in einem anderen Hafen vorzunehmen.

11. Abfahrtort, Fahrtstrecke

Der Abfahrts- und Ankunftsort ist die Basis am Bolter Kanal.

12. Rückgabe des Bootes

Das Boot und seine Ausstattung müssen zum vereinbarten Übergabeort, am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Der Schiffsführer muss eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe einhalten zu können. Dabei sind besondere Witterungsbedingungen zu berücksichtigen. Er ist für alle, von ihm verschuldeten Verspätungen und damit verbundenen Kosten verantwortlich. Für jede volle Stunde Verspätung wird ein Betrag von 50,- € zur Deckung des Mehraufwandes seitens des Vermieters erhoben. Jeder verspätete Tag wird zum jeweiligen Tarif zusätzlich der Kosten, die der Mieter dem Nachmieter ersetzen muss, in Rechnung gestellt.  Zur Abgabe muss das Boot von persönlichen Gegenständen geräumt sowie sauber („besenrein“) und im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme sein. Für das normale Maß übersteigende Verunreinigungen und liegen gebliebenen Abwasch, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Stunde berechnet.

13. Rechtsprechung

Gerichtsstand ist Rechlin. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

Mietbedingungen_Voyager_For2_2024.pdf

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