Buchungskalender
 
 

Mietbedingungen für die Anmietung eines Hausbootes

Allgemeine Mietbedingungen

1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung des Restbetrages

Die Reservierung kommt zustande, sobald Woterfitz Ihnen nach Erhalt Ihres Chartervertrages und einer Anzahlung von 30% eine Gegenbestätigung schickt. Die Restzahlung ist ohne Erinnerung unsererseits automatisch 1 Monat vor Bootsübernahme fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Bootsübernahme, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Evtl. Bankkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Im Charterpreis enthalten sind folgende Kosten: 1. Tankfüllung, Betriebsstoffe (Gas, Öl- und Schmierstoffe) sowie die Endreinigung. Alle durch Mehrverbrauch auftretenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

2. Eignung, Übernahme, Führung des Bootes

Der Schiffsführer muß volljährig sein und ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. Woterfitz behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Schiffsführer ihrer Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Miete unter Ausschluß anderer Entschädigungen zurückgezahlt. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars) und nachdem er die Einweisung in die Schiffahrt und Handhabung des Bootes erhalten hat. Der Schiffsführer ist gehalten, die Vorschriften der Binnenschiffahrtstraßenordnung einzuhalten. Bei Dunkelheit ist es verboten zu fahren. Bei hohen Windstärken und in ungeschützten Revieren mit hohen Wellen ist besondere Vorsicht geboten, es wird vom Auslaufen abgeraten.

3. Unfälle

Sofern ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird, können gegenüber Woterfitz keine Reklamationen erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügten Schaden unverzüglich Woterfitz zu melden. Die Gesellschaft wird dann die erforderlichen Schritte unternehmen. Der Mieter darf ohne Einverständnis von Woterfitz-Wasserfreizeit auf keinen Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden, die nicht von Woterfitz zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Falle von Fahrtunterbrechungen aus.

4. Ausstattung des Bootes, Verlust persönlicher Sachen

Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung anzuzeigen und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden. Woterfitz haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters und der übrigen Personen, weder an Bord, noch an der von Woterfitz betreuten Basis.

5. Kaution

Für das Boot wird eine Kaution von 600,- € erhoben, die mit Kreditkarte (Master- oder Visa-Card) oder bar zu hinterlegen ist. Die Kaution deckt die Selbstbeteiligung der Versicherungssumme im Schadensfall.

6. Pannen, Havarien, Unfälle

Dem Mieter steht ein Pannenservice zur Verfügung, der so schnell wie möglich, je nach Verfügbarkeit von Personal und Material und während der Geschäftszeiten von 8.00 - 18.00 Uhr auf Telefonanruf handelt. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot sowie Bergungskosten einzubehalten. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfall während der Mietzeit eintreten, berechtigen auch nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.

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